Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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- Vertragsgegenstand
- Vertragsabschluss
- Leistungen und Preise
- Informationspflichten
- Zahlungspflichten
- Gewährleistung und Haftung
- Eigentumsvorbehalt
- Schutzrechte
- Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Kleos und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen Kleos oder dem Kleos-Partner (Franchisepartner und freie Servicepartner) zustande. Wer im jeweiligen Fall der direkte Vertragspartner des Endkunden ist, wird in den Vertragsangeboten (Werbeflyer, schriftliche Angebote, Homepage) kenntlich gemacht. Für die Dienstleistungsprodukte gemäß Standardpreisliste (siehe Homepage) ist der Vertragspartner des Endkunden der jeweilige Kleos-Partner.
Der Vertrag zwischen Kleos und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Kleos schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens Kleos sind verbindlich für die Dauer von 14 Tage seit Aussendung des Angebotes.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.kleosonline.de ) sind unverbindlich. Die Beauftragung von Kleos kann über die Kleos-Homepage erfolgen. Durch Anklicken eines speziellen Bestell-Buttons gibt der Käufer Kleos oder den Kleos gegenüber eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung ab. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde uns eine Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Kleos ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass Kleos dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Leistungen und Preise
Kleos kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Kleos erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Kleos behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Kleos berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Vereinbarte Termine können bis spätestens zwei Stunden vor Terminbeginn vom Vertragspartner abgesagt werden. Danach werden mindestens die Anfahrtskosten und eine halbe Stunde Arbeitszeit berechnet.
3.1 Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Kleos Mission ist es, Kunden durch Schulungen die volle Nutzung ihrer Technologie zu ermöglichen. Folglich sind alle Leistungen von Kleos Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der Kleos-Partner informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen Kleos wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von Kleos nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Kleos-Partner hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Kleos zustande.
Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.
3.2 Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Kleos seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über.
Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zulasten des Kunden zu versichern.
3.3 Installationsleistungen
Die Leistung wird von Kleos am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software.
Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z. B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z. B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Kleos.
3.4 Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von Kleos sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Kleos nicht zu vertreten ist. Kleos kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
- der Auftrag storniert wurde und Kleos bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kleos zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Kleos, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kleos beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Kleos keine Haftung.
3.5 Preise
Kleos hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die Kleos-Preisliste im Internet zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
Vom Vertragspartner erworbene Stundenpakete können nur in Härtefällen (Umzug, Krankheit, usw.) rückerstattet werden: Die bereits genutzten Stunden werden als Einzelstunden berechnet und vom für das Stundenpaket gezahlten Betrag abgezogen. Ein ggf. vorhandenes Guthaben wird von Kleos ausbezahlt.
4. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Kleos unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Kleos vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z. B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
5. Zahlungspflichten
Zahlungen an Kleos sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
6. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Kleos die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Kleos haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Kleos, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Kleos zurückzuführen sind.
Kleos haftet nicht für Datenverlust. Der Kunde ist verpflichtet seine Daten selbst zu sichern (z. B. Backup).
Kleos haftet auch nicht für Hard- und Softwarefehler und/oder Einschränkungen die sich aus Umständen ergeben, die Kleos nicht bekannt waren.
Kleos ist ein reiner Dienstleister. Sämtliche Hard- und Software wird vermittelt. Durch den Auftrag des Vertragspartners besorgt Kleos das gewünschte Produkt. Der Vertragspartner erhält die Originalrechnung des Händlers bzw. Kleos-Partners. Kleos übernimmt daher keinerlei Gewährleistungs- oder Garantieansprüche. Diese sind gegenüber dem jeweiligen Händler bzw. Kleos-Partner geltend zu machen. Kleos kann mit der Abwicklung zu den normalen Arbeitskosten beauftragt werden.
(Punkt 7 bleibt unberührt.)
7. Eigentumsvorbehalt
Kleos bzw. der Kleos-Partner behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Kleos oder der Kleos-Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Kleos oder seiner Kleos durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Kleos davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Kleos zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Kleos hinzuweisen.
8. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Kleos dafür, dass er die von Kleos geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Kleos im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Kleos weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
Kleos verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
Kleos speichert Ihre personenbezogenen Kundendaten digital und verschlüsselt.
Folgende Daten werden gespeichert:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adressen
- Kundennummer
Zudem:
- Schriftverkehr: E-Mail/SMS/Whatsapp o. ä.
- Rechnungen bzw. Informationen zu geleisteten Arbeiten/Reststunden
- Einträge im Fahrtenbuch
- Einträge im Terminkalender
- TeamViewer IDs (keine Passwörter!)
Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der mit Kleos vereinbarten Dienstleistungen verwendet. Dazu zählen auch Kontaktaufnahme, Terminplanung und Rechnungserstellung.
Sie können Ihre gespeicherten Daten auf Anfrage jederzeit einsehen und durch Kleos löschen lassen.
Weitere Infos unter info@kleosonline.de.
9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kleos und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Kleos Gerichtsstand. Kleos ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Kleos Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.